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Besuchen Sie uns auf der Solutrans – Internationale Fachmesse für Transportlösungen, die vom 18. bis 22. November 2025 in Eurexpo Lyon, Frankreich, stattfindet.
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Allgemeine Geschäftsbedingungen

ALLGEMEINE LIEFER- UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN (B2B)

Guard Europe B.V.
(Technischer Großhandel für Tankcontainer und Tankwagen Appendages/Komponenten)

Version: [v2025‑08]
Vorgesehen für Hinterlegung: Niederländische Handelskammer (KvK) Rotterdam, Nummer 74897268.
Anschrift (physisch): Van der Waalsstraat 14, 2721 KX, Zoetermeer, Niederlande.
Postanschrift: wie physische Anschrift.
E‑Mail: info@tkguard.eu | Telefon: +31 85 401 9040
USt‑IdNr.: NL860066381B01 | IBAN: NL94 INGB 0009 4538 88 | BIC: INGBNL2A
Website & Webshop: www.tkguard.eu

Hinweis (B2B): Guard Europe beliefert ausschließlich gewerbliche Kunden. Diese Bedingungen gelten für B2B‑Geschäfte. Sollte ausnahmsweise an einen Verbraucher i.S.d. niederländischen Rechts geliefert werden, gehen zwingende Verbraucherschutzvorschriften vor; Guard Europe verwendet hierfür gesonderte Bedingungen/Politiken.


1. Begriffsbestimmungen

1.1 Guard Europe / Verkäufer / Dienstleister: Guard Europe B.V. und verbundene Gesellschaften.
1.2 Kunde: jede (juristische oder natürliche) Person, die mit Guard Europe einen Vertrag schließt oder schließen will; einschließlich Käufer oder Auftraggeber.
1.3 Produkte / Waren: alle von Guard Europe zu liefernden Sachen (u.a. Tankcontainer‑Appendages, Ersatz‑/Bauteile, Zubehör, Werkzeuge) sowie zugehörige Software, Zeichnungen und Dokumentation.
1.4 Dienstleistungen: z.B. Reparatur, Prüfung/Inspektion, (De‑)Montage, Beratung, Projekt‑Support, Logistik.
1.5 Vertrag / Vereinbarung: jede Vereinbarung zwischen Guard Europe und dem Kunden (Verkauf und/oder Dienstleistungen), einschließlich über den Webshop geschlossener Aufträge.
1.6 Webshop: die von Guard Europe betriebene Online‑Umgebung für Information und Bestellungen.
1.7 Incoterms® 2020: internationale Handelsklauseln der ICC (aktuelle Fassung).
1.8 Höhere Gewalt: Umstände gem. Art. 15.
1.9 Schriftlich: umfasst auch E‑Mail, sofern Absender und Zugang nachweisbar sind.

2. Geltung der Bedingungen

2.1 Diese Bedingungen gelten für alle Angebote, Kostenvoranschläge, (Webshop‑)Bestellungen, Lieferungen, Dienstleistungen und sonstigen Rechtsbeziehungen zwischen Guard Europe und dem Kunden.
2.2 Abweichungen/Ergänzungen sind nur schriftlich wirksam. Etwaige Einkaufs‑ oder sonstige (Allgemeine) Bedingungen des Kunden werden ausdrücklich zurückgewiesen.
2.3 Bei Abweichungen zwischen Übersetzungen gilt die niederländische Fassung.
2.4 Die Unwirksamkeit (eines Teils) einer Bestimmung berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht; die Parteien ersetzen eine unwirksame Klausel durch eine wirksame, die ihrer Zielsetzung am nächsten kommt.

3. Angebote, Informationen & Vertragsschluss

3.1 Sämtliche Angebote, Preisangaben, (Produkt‑)Informationen, Lager‑ und Lieferzeitangaben – auch im Webshop – sind freibleibend und unter Vorbehalt von Tipp‑/Satz‑, Programmier‑ oder Darstellungsfehlern. Abbildungen dienen der Illustration.
3.2 Ein Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung von Guard Europe oder durch tatsächliche Ausführung (z.B. Versand) zustande. Eine automatische Webshop‑Eingangsbestätigung ist keine Annahme.
3.3 Guard Europe kann (Webshop‑)Bestellungen ablehnen oder zusätzliche Sicherheiten/KYC‑Angaben verlangen, z.B. bei Export‑/Sanktions‑ oder Kreditrisiken.
3.4 Vom Kunden bereitgestellte Daten/Spezifikationen sind maßgeblich; der Kunde gewährleistet deren Richtigkeit, Vollständigkeit und Eignung. Unverbindliche Ratschläge oder (Anwendungs‑)Informationen von Guard Europe entbinden den Kunden nicht von der eigenständigen Eignungsprüfung.
3.5 Guard Europe darf technische (marginale) Produktänderungen vornehmen, die die Funktion nicht wesentlich beeinträchtigen.

4. Preise & Abgaben

4.1 Sofern nicht anders angegeben, verstehen sich Preise in EUR, zzgl. USt. und sonstiger Abgaben, Einfuhrzölle, Genehmigungs‑/Zertifizierungskosten, Versicherungen, Verpackung, Transport sowie etwaiger Hazmat/ADR‑Zuschläge.
4.2 Kostensteigerungen (u.a. Rohstoffe, Löhne, Wechselkurse, Logistik, staatliche Abgaben) zwischen Angebot und Lieferung dürfen weiterbelastet werden.
4.3 Für nicht standardisierte, speziell beschaffte oder kundenspezifische Artikel gelten abweichende Preise und strengere Storno‑/Rückgaberichtlinien (vgl. Art. 7 und 10).
4.4 Währung: Bei Fakturierung in Fremdwährung trägt der Kunde Kurs‑ und Bankspesen.

5. Lieferung, Gefahrübergang & Incoterms

5.1 Sofern nicht schriftlich anders vereinbart, erfolgt die Lieferung EXW (Ex Works) – Zoetermeer, Niederlande (Incoterms® 2020).
5.2 Lieferfristen sind unverbindlich; deren Überschreitung begründet weder Verzug noch Schadensersatzansprüche.
5.3 Guard Europe ist zu Teillieferungen berechtigt und kann diese separat fakturieren.
5.4 Der Gefahrübergang richtet sich nach der vereinbarten Incoterm; bei EXW mit Bereitstellung an den Kunden oder dessen Frachtführer.
5.5 Nimmt der Kunde nicht rechtzeitig ab oder unterlässt er Informationen/Anweisungen, kann Guard Europe die Ware auf Kosten und Risiko des Kunden einlagern; Zusatzkosten (Lager, Versicherung, Handling) sind zu erstatten.
5.6 Export, Zollabfertigung und Versicherungen liegen – sofern nicht anders vereinbart – beim Kunden.
5.7 Paletten/Kisten/Mehrwegverpackungen können zum Selbstkostenpreis berechnet oder im Pfandsystem geführt werden.

6. Wareneingangskontrolle & Rügepflicht

6.1 Der Kunde hat die Lieferung unverzüglich bei (Ent‑)ladung auf Menge, Identität sowie sichtbare Schäden/Mängel zu prüfen. Abweichungen/Transportschäden sind auf den Frachtpapieren zu vermerken und innerhalb von 48 Stunden schriftlich bei Guard Europe zu rügen; andernfalls gilt die Lieferung als vertragsgemäß.
6.2 Nicht sichtbare Mängel sind innerhalb von 7 Kalendertagen nach Entdeckung, spätestens 30 Tage nach Lieferung, zu melden.
6.3 Nutzung, Verarbeitung oder Weiterveräußerung (eines Teils) der Lieferung gilt als Abnahme dieses Teils.
6.4 Rücksendungen ohne vorherige RMA‑Nummer werden nicht angenommen.

7. Rückgaben (B2B) & Widerruf

7.1 B2B‑Rückgaben sind nur nach RMA‑Genehmigung und gemäß Rücksendeanweisungen von Guard Europe möglich.
7.2 Sofern kein von Guard Europe zu vertretender Mangel vorliegt, kann eine Wiedereinlagerungsgebühr von 20 % des Netto‑Warenwerts (mind. 75 €) zzgl. Rücksende‑/Prüfkosten berechnet werden.
7.3 Ausnahmen: u.a. kundenspezifische oder speziell beschaffte Artikel; versiegelte/sterile/sicherheitskritische oder elektrische Komponenten nach Öffnung; Waren mit Montage‑/Gebrauchsspuren oder Kontamination (ADR/IMDG); sowie Artikel ohne unbeschädigte Originalverpackung.
7.4 Ein Verbraucherwiderrufsrecht findet auf B2B‑Geschäfte keine Anwendung.

8. Eigentumsvorbehalt (Art. 3:92 BW – NL)

8.1 Alle gelieferten Waren bleiben Eigentum von Guard Europe, bis der Kunde sämtliche Verpflichtungen aus allen Verträgen mit Guard Europe vollständig erfüllt hat (erweiterter Eigentumsvorbehalt).
8.2 Solange das Eigentum nicht übergegangen ist: (a) darf der Kunde die Waren nur im ordentlichen Geschäftsgang verwenden/verbrauch en; (b) dürfen die Waren nicht verpfändet oder mit Rechten Dritter belastet werden; (c) hat der Kunde die Waren ordnungsgemäß, als Eigentum von Guard Europe erkennbar zu lagern und All‑Risk zu versichern.
8.3 Verarbeitung, Vermischung oder Spezifikation erfolgt für Guard Europe als Eigentümer der neu entstehenden Sache; der Kunde räumt bereits jetzt ein besitzloses Pfandrecht an Waren und Forderungen ein, die an die Stelle der gelieferten Waren treten (z.B. Versicherungs‑ oder Weiterverkaufserlöse).
8.4 Bei Verzug oder erheblichem Risiko des Verzugs darf Guard Europe unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Waren zurücknehmen; der Kunde gewährt Zutritt. Kosten trägt der Kunde.

9. Zahlung, Sicherheiten & Verzug

9.1 Sofern nicht anders vereinbart: Vorkasse für Webshop‑Bestellungen; für Konto‑Kunden: 14 Tage netto ab Rechnungsdatum. Zahlung in EUR auf das angegebene IBAN, ohne Aufrechnung oder Zurückbehaltung durch den Kunden.
9.2 Guard Europe kann jederzeit Vorauszahlung oder Sicherheiten verlangen (Bankgarantie, Kaution, Pfandrecht, Erweiterung Eigentumsvorbehalt, Akkreditiv).
9.3 Bei Zahlungsverzug schuldet der Kunde gesetzliche Handelszinsen (Art. 6:119a BW – NL) sowie außergerichtliche Inkassokosten in Höhe von 15 % der offenen Hauptforderung (mind. 150 €), unbeschadet weitergehender Schadensersatzansprüche.
9.4 Zahlungen werden zunächst auf Kosten, dann Zinsen und zuletzt auf die älteste Hauptforderung verrechnet.
9.5 Guard Europe kann eigene Pflichten bis zur (rechtzeitigen) Zahlung oder Sicherheitsleistung aussetzen.

10. Gewährleistung & Nichtkonformität

10.1 Guard Europe gewährleistet, dass die Produkte – bei normaler, fachgerechter Nutzung und Wartung – zum Lieferzeitpunkt den schriftlich vereinbarten Spezifikationen entsprechen.
10.2 Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, gilt eine B2B‑Gewährleistungsfrist von 12 Monaten ab Lieferung oder – falls kürzer – die vom Hersteller vorgesehene Frist.
10.3 Ausgeschlossen sind u.a.: normaler Verschleiß; Verbrauchsteile; (De‑)Montage‑/Installationsfehler; unsachgemäße oder nicht spezifikationskonforme Nutzung (z.B. Druck, Temperatur, chemische Verträglichkeit); unzureichende Wartung/Lagerung; Änderungen/Rework durch oder im Auftrag des Kunden; externe Ursachen (Korrosion, Verunreinigung, Kavitation, Spannungsspitzen).
10.4 Bei berechtigter Gewährleistungsforderung ist Guard Europe – nach Wahl von Guard Europe – ausschließlich zu Reparatur, Ersatzlieferung oder Gutschrift (des betreffenden Rechnungsteils) verpflichtet.
10.5 Ausbau/Wiedereinbau, (De‑)Montage, Transport sowie Reise‑/Unterbringungskosten sind, sofern nicht schriftlich anders vereinbart, nicht umfasst.
10.6 Software/Firmware wird „as is“ mit Herstellerlizenz und ‑gewährleistung geliefert.

11. Haftung & Freistellung

11.1 Guard Europe haftet nur für unmittelbare Schäden, die unmittelbare und ausschließliche Folge einer Guard Europe zurechenbaren Pflichtverletzung sind; ausgenommen sind Schäden durch Vorsatz oder bewusste Fahrlässigkeit der Unternehmensleitung.
11.2 Guard Europe haftet nicht für mittelbare Schäden/Folgeschäden, einschließlich u.a. entgangenem Gewinn/Umsatz, Produktionsstillstand, Betriebsunterbrechung, Vertragsstrafen und Drittansprüchen.
11.3 Soweit Guard Europe haftet, ist die Haftung begrenzt auf den Rechnungsbetrag (ohne USt.) der Lieferung/Dienstleistung, auf die sich der Schaden bezieht, mit einem absoluten Maximum von € 250.000 je Schadensfall und € 500.000 pro Jahr; zahlt die Betriebshaftpflichtversicherung von Guard Europe einen höheren Betrag, gilt dieser höhere Betrag als Maximum.
11.4 Der Kunde stellt Guard Europe von Drittansprüchen frei, die sich aus der Nutzung, dem Weiterverkauf oder der (Re‑)Montage der gelieferten Waren/Dienstleistungen durch den Kunden ergeben, soweit nicht durch Vorsatz oder bewusste Fahrlässigkeit der Unternehmensleitung von Guard Europe verursacht.
11.5 Ausschlussfrist: Ansprüche verjähren/verfallen, wenn nicht innerhalb von 12 Monaten nach Lieferung, Abschluss der Dienstleistung oder dem anspruchsbegründenden Ereignis gerichtliche Schritte eingeleitet werden.

12. Technische Anwendung, Sicherheit & Compliance

12.1 Der Kunde ist für die Eignung des Produkts für den vorgesehenen Einsatz verantwortlich (u.a. Medium, Druck/Temperatur, Materialverträglichkeit, ATEX/IECEx/ADR/IMDG).
12.2 Von Guard Europe bereitgestellte Datenblätter, Zeichnungen und Hinweise sind unverbindlich und stellen keine Garantie dar, sofern nicht schriftlich vereinbart.
12.3 Der Kunde beachtet einschlägige Gesetze, (inter‑)nationale Normen und Prüfpflichten (z.B. PED, CSC, ADR, IMDG, ISO, EN‑Normen) und organisiert fristgerechte Prüfungen.
12.4 Bei Rückruf/Sicherheitsvorfällen wirkt der Kunde unverzüglich und vollständig bei Rückverfolgbarkeit und Maßnahmen (inkl. Rückholung) mit; Kosten trägt der Kunde, sofern die Ursache nicht Guard Europe zuzurechnen ist.

13. Dienstleistungen, Reparatur & (De‑)Montage

13.1 Dienstleistungen werden als Bemühungspflicht („best effort“) erbracht.
13.2 Sofern nicht schriftlich anders vereinbart: Arbeiten erfolgen am Standort von Guard Europe oder – nach Ermessen von Guard Europe – vor Ort beim Kunden; Reisezeit/-kosten, Wartezeiten, Hebezeuge, Genehmigungen sowie Clean‑/Safety‑Prozeduren trägt der Kunde.
13.3 Guard Europe darf Dritte beauftragen.
13.4 Transportrisiko für an Guard Europe gesandte Waren liegt beim Kunden; Waren müssen gereinigt und gasfrei (mit Erklärung) sein. Guard Europe kann kontaminierte Waren ablehnen oder auf Kosten des Kunden reinigen.
13.5 Eigentum an ausgebauten/ersetzten Teilen geht – sofern nicht schriftlich anders vereinbart – auf Guard Europe über.

14. Geistiges Eigentum & Nutzungsrechte

14.1 Sämtliche IP‑Rechte an Katalogen, Zeichnungen, Modellen, Berechnungen, Software, Dokumentation, Angeboten und Know‑how verbleiben bei Guard Europe und/oder Lizenzgebern.
14.2 Der Kunde erhält lediglich ein nicht exklusives, nicht übertragbares Nutzungsrecht für interne Geschäftszwecke. Ohne vorherige schriftliche Zustimmung ist Kopieren, Offenlegung, Reverse Engineering oder Weitergabe an Dritte unzulässig.
14.3 Entfernen/Ändern von Marken, Logos, Seriennummern oder Sicherheitsplaketten ist untersagt.

15. Höhere Gewalt

15.1 Als Höhere Gewalt gelten u.a.: Brand, Überschwemmung, Erdbeben, Epidemie/Pandemie, Krieg, Terror, Embargo/Sanktionen, behördliche Maßnahmen, Streik/Aussperrung, Ausfälle von Energie/ICT/Telekommunikation, Störungen bei Vorlieferanten, Transportstörungen, extreme Witterung, (inter‑)nationale Logistikstörungen sowie sonstige, außerhalb des zumutbaren Einflussbereichs von Guard Europe liegende Umstände.
15.2 Während Höherer Gewalt sind Pflichten ausgesetzt; Guard Europe haftet nicht für Schäden. Dauert Höhere Gewalt länger als 60 Tage, kann jede Partei den Vertrag schriftlich (teilweise) für den noch nicht erfüllten Teil beenden.

16. Exportkontrolle, Sanktionen & Antikorruption

16.1 Der Kunde gewährleistet die Einhaltung einschlägiger Export‑/Re‑Export‑ und Sanktionsvorschriften (u.a. EU, NL, USA) und beschafft keine Produkte für verbotene Endnutzer/-verwendungen.
16.2 Erforderliche Genehmigungen trägt – sofern nicht anders vereinbart – der Kunde (Kosten/Risiko).
16.3 Der Kunde bietet keine Zahlungen/Vorteile an, die gegen Antikorruptionsgesetze (u.a. UK Bribery Act, FCPA) verstoßen; der Kunde stellt Guard Europe insoweit von Bußen/Ansprüchen frei.

17. Datenschutz (DSGVO) & Vertraulichkeit

17.1 Guard Europe verarbeitet (personenbezogene) Daten von Ansprechpartnern gemäß der Datenschutzerklärung (abrufbar auf der Website).
17.2 Parteien behandeln Geschäftsgeheimnisse vertraulich und nutzen sie ausschließlich zur Vertragserfüllung.

18. Aussetzung, Auflösung & Beendigung

18.1 Guard Europe kann Pflichten aussetzen oder den Vertrag (ganz/teilweise) auflösen, wenn der Kunde Pflichten verletzt, Zahlungsaufschub/Bankrott beantragt, unter Verwaltung/Betreuung gestellt wird, Pfändungen erfolgen, der Geschäftsbetrieb eingestellt/wesentlich geändert wird oder sich Risiken (Zahlung/Sanktionen/Compliance) wesentlich erhöhen.
18.2 Bei Auflösung werden Forderungen von Guard Europe sofort fällig; der Kunde ersetzt entstandene Kosten, Schäden und entgangenen Gewinn.
18.3 Dem Kunden stehen kein Zurückbehaltungs‑ oder Aufrechnungsrecht zu.

19. Abtretung & Weitergabeverpflichtung

19.1 Guard Europe darf Rechte und Pflichten aus dem Vertrag an Dritte übertragen; der Kunde wirkt mit.
19.2 Der Kunde darf ohne vorherige schriftliche Zustimmung keine Rechte/Pflichten abtreten.
19.3 Bei Weiterverkauf/Integration der Produkte legt der Kunde seinen Abnehmern die relevanten Bestimmungen dieser Bedingungen auf (Kettenklausel).

20. Anwendbares Recht, Gerichtsstand & Schluss

20.1 Es gilt niederländisches Recht. Das UN‑Kaufrecht (CISG) ist ausgeschlossen.
20.2 Ausschließlicher Gerichtsstand ist das Bezirksgericht Rotterdam (Rechtbank Rotterdam); Guard Europe bleibt berechtigt, den Kunden vor jedem gesetzlich zuständigen Gericht in Anspruch zu nehmen. Optional: Die Parteien können schriftlich ein Schiedsverfahren nach den Regeln von TAMARA in Rotterdam vereinbaren.
20.3 Guard Europe kann diese Bedingungen ändern. Geänderte Bedingungen gelten für neue Geschäfte ab Veröffentlichung und Hinterlegung bei der KvK; für laufende Verträge bleibt die bei Abschluss gültige Fassung maßgeblich, sofern nicht schriftlich anders vereinbart.


TEIL B – ERGÄNZENDE VERKAUFS‑ & WEBSHOP‑BEDINGUNGEN

B1. Webshop‑Konten & Bestellungen. Der Kunde ist für Verwaltung und Vertraulichkeit seiner Konten sowie für darüber getätigte Handlungen verantwortlich. Guard Europe kann Konten bei Missbrauch/Sicherheitsrisiken sperren.
B2. Mindestbestellmenge/Verpackung. Guard Europe kann Mindestmengen oder Verpackungs‑Multiples vorgeben.
B3. Rückstände/Backorders. Nicht lieferbare Positionen werden – nach Abstimmung – nachgeliefert oder gutgeschrieben.
B4. Dokumentation. Datenblätter/Zertifikate (z.B. 3.1/3.2, ATEX, PED, Food‑grade) werden auf Anfrage bereitgestellt; hierfür können Kosten anfallen.
B5. Gefahrgut. Für ADR/IMDG‑sensible Waren gelten zusätzliche Anforderungen und Zuschläge; Guard Europe kann liefern verweigern, wenn Compliance nicht sichergestellt ist.
B6. Installation & Inbetriebnahme. Sofern nicht schriftlich vereinbart, sind Installation, (De‑)Montage, Inbetriebnahme und Schulung nicht Bestandteil der Lieferung.
B7. Kalibrierung/Prüfung. Soweit anwendbar, wird die letzte gültige Kalibrierung/Prüfung angegeben; Folgeprüfungen obliegen dem Kunden.


TEIL C – BRANCHENSPEZIFISCHE BESTIMMUNGEN (TANKCONTAINER & PROZESSINDUSTRIE)

C1. Kompatibilität & Medium. Der Kunde prüft chemische Beständigkeit, mögliche Kontakt‑/galvanische Korrosion und Lebensdauer unter der vorgesehenen Duty Cycle.
C2. Druck‑/Temperaturgrenzen. Inbetriebnahme nur innerhalb der auf Datenblatt/Typenschild angegebenen Grenzen; Über‑/Unterdruckschutz ist durch den Kunden sicherzustellen.
C3. Ersatzteil‑Rückverfolgbarkeit. Der Kunde bewahrt Seriennummern/Heat Codes auf und führt ein Logbuch zu ausgetauschten Teilen; im Rückruffall stellt er diese Daten auf erstes Anfordern bereit.
C4. Reinigung & Gasfreiheit. Für Rückgabe/Reparatur bei Guard Europe müssen Komponenten gereinigt und gasfrei sein (mit Sicherheits‑/Unbedenklichkeitserklärung); fehlt diese, kann Guard Europe ablehnen oder auf Kosten des Kunden reinigen.


Hinterlegungsklausel – Handelskammer
Diese Allgemeinen Liefer‑ und Zahlungsbedingungen werden nach endgültiger Freigabe durch Guard Europe B.V. bei der Niederländischen Handelskammer (KvK) in Rotterdam unter der Nummer 74897268 hinterlegt und auf www.tkguard.eu veröffentlicht. Ein Exemplar wird auf Anfrage kostenfrei bereitgestellt.

Sprachnotiz: Diese deutsche Fassung ist eine Arbeitsübersetzung. Bei Abweichungen ist die niederländische Fassung maßgeblich.

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